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   BSG, 14.07.1988 - 11/7 RAr 51/87   

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https://dejure.org/1988,21302
BSG, 14.07.1988 - 11/7 RAr 51/87 (https://dejure.org/1988,21302)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1988 - 11/7 RAr 51/87 (https://dejure.org/1988,21302)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 11/7 RAr 51/87 (https://dejure.org/1988,21302)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 51/87
    Die Klägerin ist in der Revisionsinstanz nicht vertreten; ihr ist das Urteil des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. März 1988 - 7 RAr 81/86 - übersandt worden.

    Hierzu hat das BSG bereits entschieden (Urteil vom 24. März 1988 - 7 RAr 81/86 -), daß der Regelungsgehalt der Vorschrift eindeutig ist und nicht gegen das GG verstößt, weil sie in sachgerechter Weise die Gleichbehandlung zweier in tatsächlicher Hinsicht gleichartiger Lebenssachverhalte bei der Bedürftigkeitsprüfung für die Alhi gewährleiste und dadurch eine verfassungswidrige Benachteiligung der Ehe vermeide.

    Auch zu diesem Punkt nimmt der erkennende Senat auf die überzeugende Begründung im Urteil des 7. Senats vom 24. März 1988 - 7 RAr 81/86 - Bezug.

  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 51/87
    Diese Gleichbehandlung hat das BVerfG im Beschluß vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1) für erforderlich gehalten; seine die Entscheidung tragende Begründung ist gemäß § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz für die übrigen Gerichte verbindlich.
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 51/87
    § 138 AFG konkretisiert in seinem Absatz 1 zum Begriff der Bedürftigkeit, wie er in § 137 Abs. 1 allgemein umschrieben ist, das anzurechnende Einkommen; seine Regelungen gehen denen des § 137 Abs. 1 insoweit vor (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).
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